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Stuckateurmeister (Weiterbildung)

Jens-Mueller-Schulleitung
Jens Müller
Abteilungsleiter

E-Mail: j.mueller@jjws.de

Ob im Innenausbau oder bei der Arbeit an der Fassade: Stuckateure* geben Häusern und Räumen ihr individuelles Aussehen.

Sie verputzen Rohbauten, stellen leichte Trennwände her und bauen diese ein, montieren Fertigteildecken und -wände oder Fassadenbekleidungen. Dabei bringen sie auch Dämm-Materialien zum Schallschutz oder zur Wärmedämmung an.
Außerdem gestalten oder restaurieren sie historische Fassaden und schmückende Stuckaturen.

Fassaden, Innenwände oder Decken schmücken sie mit Stuckarbeiten wie Gesimsen, Rosetten oder Säulenkapitellen oder sie bringen Sgraffitoarbeiten oder Stuccolustro auf. Stuckateure* arbeiten nicht nur an Neubauten mit, sie renovieren und restaurieren auch Altbauten und können in der Denkmalpflege tätig sein.

Vollzeitunterricht

Die Weiterbildung zum Stuckateurmeister* dauert ein Schuljahr und richtet sich nach der Ferienordnung des Landes Baden-Württemberg. Der Beginn erfolgt jeweils am ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien und schließt mit der Meisterprüfung am Ende des Schuljahres ab.

Es werden alle vier Teile der Meisterprüfung in Vollzeitform unterrichtet. Der wöchentliche Unterricht beträgt 40 Unterrichtsstunden. Bei einer Schuljahresdauer von ca. 37 Wochen ergibt dies ca. 1450 Unterrichtsstunden pro Jahr.

Ausbildungsdauer: 1 Jahr

Lehrplan

Teil I: Fachpraktischer Bereich

Teil II: Fachtheoretischer Bereich

  • Technik und Gestaltung
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil III: Betriebswirtschaftlich-rechtlicher Bereich

  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Gründung und Übernahme
  • Unternehmensführung

Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Bereich

  • Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Projektarbeiten

Im Bereich Stuckarbeiten, Oberflächentechniken, Trockenbau und Putztechnik werden regelmäßig Projektarbeiten fächerübergreifend durchgeführt. Bei diesen Projektarbeiten sind sowohl komplette Auftragsabwicklungen als auch gestalterische Aspekte und handwerkliche Fertigkeiten gefordert. Die Dokumentation und Präsentation der Arbeiten ist selbstverständlich.

Die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten sind auf zahlreichen Messen und Ausstellungen zu besichtigen gewesen. Beispielsweise auf der „Farbe – Ausbau & Fassade“ im Zuge der Wettbewerbe „Phantasiewelten – Auf der Suche nach dem Machbaren“ und „Design trifft Funktion“ 2007, 2013 und 2019 in Köln und 2010 und 2016 in München.

Viele der Arbeiten können aber auch im Stadtbezirk und im Umland begutachtet werden. So zum Beispiel die Gewölbedecke der Peter und Paul Kirche, die Stuckarbeiten im Trappenseeschlösschen, die Synagoge in Heinsheim oder im technischen Rathaus der Stadt Heilbronn, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Im Oktober 2010 haben die Meisterschüler* die Peter-Maffay-Stiftung bei dem Bau eines Kinderferienheimes im rumänischen Radeln unterstützt.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfungen finden in allen vier Teilen vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Heilbronn-Franken statt. Detailierte Informationen finden Sie hier:

  • Weiterbildung zum Betriebswirt (m/w/d)
  • Weiterbildung zum Energieberater (m/w/d)
  • Studium an einer (Fach-) Hochschule
  • Selbstständigkeit
  • Lehramt
Aufnahmebedingungen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im Stuckateur-Handwerk
  • die Zusage zur Teilnahme am Vorbereitungskurs von der Johann-Jakob-Widmann-Schule
  • die Zulassung zur Prüfung von der HWK Heilbronn-Franken
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
Kosten

700- EUR Schulgebühren

1850.- EUR Prüfungsgebühren der HWK

750.- EUR für Lernmittel (Bücher, Werkzeug, Zeichenmaterial, Exkursionen…)

Schulgebühren

Die Schulgebühren für die Bundesfachschule (Meisterschule) Heilbronn setzen sich aus einem Sockelbetrag und Zusatzgebühren für die einzelnen besuchten Prüfungsteile zusammen. Die Semestergebühren errechnen sich wie folgt:

Sockelbetrag:

  • 150.- EUR pro Semester

Zusatzgebühren:

  • Teil I      60.- EUR pro Semester
  • Teil II     60.- EUR pro Semester
  • Teil III    40.- EUR pro Semester
  • Teil IV    40.- EUR pro Semester

Beispiel:

  • ein Schüler besucht alle vier Teile: 350.- EUR pro Semester
  • ein Schüler besucht nur die Teile I+II: 270.- EUR pro Semester

Weitere Informationen finden Sie hier:

Lehrgangsförderung (selbstständig zu beantragen)
  • Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG“)
  • Bildungsprämie
  • Fachkursförderung
  • Weiterbildungsstipendium
  • Steuervorteil
  • Förderung für Soldaten
  • Förderung durch die Rentenkasse
  • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn
  • KfW-Bildungs-Kredit