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Corona – Regelungen ab 4. April 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte 
und Ausbildungsverantwortliche in den Betrieben,

ab Montag, 04.04.2022 entfällt die Pflicht in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelung stößt nicht bei allen Schulangehörigen auf Zustimmung, viele befürchten dadurch ein höheres Ansteckungsrisiko für sich und ihre Angehörigen. Besonders diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kurz vor einer Prüfung stehen, sehen diese Regelung skeptisch. Sie haben ein starkes Interesse daran ihre Vorbereitungs- und auch die Prüfungszeit gesund und leistungsfähig absolvieren zu können.

Unbestritten ist das korrekte Tragen einer Maske ein effektives Mittel, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Aus diesem Grund appelliert die Schulleitung an alle Schüler und Schülerinnen sowie die übrigen Schulangehörigen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.

Darüber hinaus bitten wir Sie darum, die gängigen Hygienevorschriften zu beachten: häufiges Stoßlüften, Abstand einhalten, Essenseinnahme möglichst im Freien und sorgfältige Handhygiene. Die Testungen der Schüler und Schülerinnen finden wie bisher zweimal pro Woche statt und werden mindestens bis zum Beginn der Osterferien beibehalten. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden können.

Wir danken Ihnen dafür, dass Sie weiterhin verantwortungsvoll und umsichtig agieren, um Ihre und die Gesundheit anderer zu schützen. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

René Bertsch
Schulleiter

Bitte sehen Sie regelmäßig hier nach, welche Änderungen sich für Sie ergeben.

zuletzt aktualisiert: 02.04.2022

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