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Hygienehinweise für Schulen

Die Aufnahme des Unterrichts in vollständigen Klassen oder Lerngruppen ohne Mindestabstand ist nur bei Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen umsetzbar.

Zentrale Hygienemaßnahmen

Die wichtigsten Maßnahmen werden Ihnen im Folgenden mitgeteilt. Diese und die entsprechenden Aushänge an der Schule sind ohne Ausnahme umzusetzen.
Die folgenden Maßnahmen sind mit Blick auf zwei Personengruppen formuliert:

  • Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigten und andere Erwachsene im Folgenden unter Nicht-Schüler zusammengefasst.
  • Schülerinnen und Schüler im Folgenden unter Schüler zusammengefasst.
Mund-Nasen-Bedeckung/Mund-Nasen-Schutz

Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/eines Mund-Nasen-Schutzes erheblich verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.
Für jede Person, die ab dem 14. September an beruflichen Schulen unterwegs ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtend.
Explizit ausgenommen sind davon Unterrichtsräume nach Einnahme der Arbeitsplätze, Sportanlagen und Sportstätten sowie die Nahrungsaufnahme an dafür vorgesehenen Orten wie Mensabereich oder Außenbereich.
Bei Tätigkeiten, bei denen eine körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist wie in Laboren oder Werkstätten, kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein.

Die Schulleitung empfiehlt, auf erhöhtes Sicherheitsbedürfnis einzelner Personen auch in Unterrichtsräumen geeignet Rücksicht zu nehmen.

Abstandsregel

Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Personen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht. Für sie ist es besonders wichtig, die im Weiteren dargestellten Hygienemaßnahmen einzuhalten und umzusetzen, um das Infektionsrisiko dadurch zu reduzieren.

Gruppenbildung ohne Veränderung

Veränderungen von Gruppenbildungen (im Regelfall: Klassen) sind zu vermeiden. Damit können Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden. Damit wird angestrebt, dass sich Quarantänebestimmungen im Infektionsfall nicht auf die gesamte Schule auswirken. Wo immer möglich, sollte sich deshalb der Unterricht auf die reguläre Klasse oder Teile davon beschränken.
Ausnahmen sind nur dann möglich, um ausreichende Wahlmöglichkeiten zu bieten oder Bildungsangebote überhaupt zu ermöglichen.

Regelung der Schulleitung:
Gruppen von Schülerinnen und Schülern halten in Unterrichtsräumen eine einmal eingenommene Sitzordnung ein. Auch dann, wenn bei Fernbleiben einzelner Schüler, Plätze frei bleiben sollten.

Kontaktreduzierung

Es ist grundsätzlich angezeigt, übergreifende Kontakte soweit als möglich zu reduzieren, um im Bedarfsfall die Zahl der Quarantänefälle zu minimieren.

Regelungen der Schulleitung:

Kontakt zu

  • Sekretariat und Hausmeistern
  • allen Mitgliedern der Schulleitung

ist nur gestattet, wenn dies unumgänglich ist. Insbesondere sind die Zugangsbegrenzungen zum Sekretariat zu beachten.

Vor Räumen mit Abstandmarkierungen gilt:

  • Sie übertreten Markierungen zur Abstandssicherung nicht.
  • Vor Türen gilt:
    Erst anklopfen, Türgriff nicht berühren.
    Dann — sofern möglich — einen Schritt hinter die Markierung gegenüber der Türe zurückgehen und abwarten.

Sie betreten den kürzesten Weg zu dem für Sie vorgesehenen Unterrichtsraum.
Sie verlassen die Schule jeweils auf dem kürzesten Weg.
Sie vermeiden nicht erforderliche Wege an der Schule.

Handhygiene

Gründliche Handhygiene wie

  • nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
  • nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.
  • vor und nach dem Essen
  • vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutz
  • vor und nach dem Toiletten-Gang
  • vor und nach dem Sportunterricht.

Händewaschen

Regelmäßig Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden.
Falls dies nicht möglich ist, sollten die Hände desinfiziert werden.

Händedesinfektion

Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung

Husten- und Niesetikette

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Gesicht nicht berühren

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, alsoi nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

Andere nicht berühren

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Gegenstände nicht berühren

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

Nahrungsmittel

Essen nur in der Mensa oder im Freien (Reinigung von Tischen in Unterrichtsräumen nach jedem Unterricht ist nicht angeordnet).
An einem Tisch dürfen nur Schüler einer Klasse sitzen.

Raumhygiene

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften aller Räume, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird.
Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen.
Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden.

Veranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 untersagt.
Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden.

Meldepflicht

Der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.

Corona-Warn-App

Die Schulleitung empfiehlt pflichtgemäß die Nutzung der App.

Rene-Bertsch-Schulleitung

Danke für Ihre Unterstützung dabei, bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

René Bertsch
Oberstudiendirektor